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Putzwerk Tostedt

Impressum 
&
DATENSCHUTZ

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Erbringung von Leistungen im Bereich der  Gebäudereinigung

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Art und Umfang der Leistung
1) Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2) Die Leistungen werden wie im Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3) Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten gegebenenfalls durch einen Subunternehmer erbringen zu lassen. Zur Erfüllung des Auftrags notwendige Daten werden an den Subunternehmer weitergegeben. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen Arbeitskräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse und die sonstigen Melde- und Nachweispflichten erfüllt sind.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1) Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen,
wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort,
Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2) Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage
nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht
nach, gilt das Werk als abgenommen. 
3) Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der
Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber
wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer
weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden
Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4) Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist,
kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen.
5) Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. 

§ 4 Aufmaß
1) Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des
Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2) Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3) Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer
gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit
sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und
gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die
Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge oder Zurückbehaltungsrechte für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen
oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten bzw. geltend zu machen, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung
1) Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von
ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis
auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

§ 8 Zahlungsbedingungen
1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht gesondert schriftlich vereinbart.

 

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG)
zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, wie z.B. Geburtsdatum, Name, Telefonnummer, Anschrift etc., ist uns ein wichtiges Anliegen.

Der Zweck dieser Datenschutzerklärung besteht darin, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren, die wir bei einem Seitenbesuch von Ihnen sammeln. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die nachfolgende Datenschutzerklärung dient der Erfüllung der sich aus der DSGVO ergebenden Informationspflichten. Diese finden sich z.B. in Art. 13 und Art. 14 ff. DSGVO.

 

§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine
Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Putzwerk Inhaberin Emilia Kastner

Holunderwinkel 16,

21255 Tostedt.

Steuernummer 15/121/05772,

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Angehörige Kammer:

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Handwerkskammer 

Braunschweig - Lüneburg - Stade

Burgplatz 2 + 2a

38100 Braunschweig

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